AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der A. Altmeyer GmbH, Eisenbahnstr. 16, 66822 Lebach

 

1. Geltungsbereich

Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der A. Altmeyer GmbH, Eisenbahnstr. 16, 66822 Lebach, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Jörg Altmeyer (im Folgenden: A. Altmeyer GmbH genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2.  Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote von A. Altmeyer GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt und bedarf der Schriftform. Personen, die das Angebot oder den Lieferschein abzeichnen, gelten als Käufer oder als Beauftragter des Käufers.

 

3. Leistungen und Lieferungen

3.1. Leistungserbringung bei Reparaturen

  1. Altmeyer GmbH führt auf Kundenwunsch Regenerierung und Reparaturen von Baumaschinen-Anbaugeräten durch und ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.


3.2. Lieferungen beim Verkauf

Alle Versendungen erfolgen nach bestem Ermessen des Lieferers auf Kosten des Bestellers.

Wird die Ware an den Besteller versandt, so geht spätestens mit der Absendung ab Werk/Lager die Gefahr auf diesen über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde und unabhängig davon, ob die Ware vom Erfüllungsort versendet wird.

Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Lieferer an den Käufer oder Besteller bestätigt sind.

Teillieferungen sind zulässig.

3.3. Lieferzeit
Von A. Altmeyer GmbH angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich.

Fest vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klar­stellung aller Ausführungseinzelheiten.

Der Lieferer ist von der Lieferfrist entbunden, soweit nachweislich Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und höhere Gewalt die Produktion des Herstellerbetriebes beeinträchtigen.

Derartige Störungen entbinden den Käufer nicht von seiner Bestellung und Abnahme. Der Käufer oder Besteller hat wegen der Überschreitung von Lieferzeiten nur dann ein Recht zum

Rücktritt aus dem Vertrag, wenn nach Ablauf der vereinbarten oder im beiderseitigen Einvernehmen verlängerten Lieferfrist trotz Bestätigung einer angemessenen Nachfrist die Lieferung nicht erfolgt. Der Lieferer ist dem Käufer gegenüber nicht schadensersatzpflichtig.

 

4. Preise und Zahlung

4.1. Preise
Preise verstehen sich in Euro und gelten bei Lieferung ab Lager bzw. Erzeugungsstelle netto, ausschließlich Verpackung und Fracht.

Bei Änderungen durch Löhne, Rohstoffe, Zölle, Steuern, Frachten etc. ist der Lieferer berechtigt, seine Preise entsprechend am Tage der Lieferung zu ändern.

Es bleibt uns vorbehalten, Ware unter Nachnahme oder Vorauskasse auszuliefern, insbesondere bei Käufern, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen berechnet, mindestens in Höhe der Sätze, die uns für kurzfristige Kredite berechnet werden. Nichteinhaltung der Zinsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zu Folge oder berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Käufer, außerdem ist er schadensersatzpflichtig.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Lieferer nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso die Aufrechnung mit solchen.

4.2 Rechnungen Ware
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt.

4.3 Rechnung Reparaturen
Reparaturarbeiten sind rein netto ohne Abzug sofort zahlbar.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollen Bezahlung des Kaufgegenstandes bleibt der Kaufgegenstand Eigentum des Lieferers. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten

Verbindlichkeiten aus den Warenlieferungen an den Lieferer getilgt hat.

Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt sind. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Herausgabe-, Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen in einem ordnungsgemäßen Zustand, wobei der Gegenstand gegen anfallende Risiken zu versichern ist.

Verpfändungen oder Sicherheitsübertragungen sind dem Käufer untersagt. Von bevorstehender oder dem Vollzug einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

 

6. Gewährleistung, Mängelrügen und Rücknahme

6.1 Gewährleistungsrecht
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Gelieferte Kaufmengen sind, wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen, ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware bestehen.

6.2 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.

6.3. Mängelrüge
Eine Mängelrüge ist ohne Verzug, spätestens innerhalb 8 Tagen, schriftlich einzureichen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Die Mängelrüge hat auf die Erfüllung unserer Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. Stellt der Auftraggeber auf unser Verlangen nicht Proben des beanstandeten Materials unverzüglich zur Verfügung, so entfallen alle Ansprüche.

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Offene Mängel sind unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzu­zeigen. Nur bei unverzüglicher Benachrichtigung können eventuelle Gewährlei­stungs­ansprüche geltend gemacht werden.

Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben,

so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung. Mängel, die infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Verwendung oder Weiterverarbeitung, fehlerhafter Montage, Überbean­spruchung oder Veränderung der gelieferten Teile entstehen, unterliegen nicht dem Gewährleistungsrecht.

6.4 Rücknahme
Extra für Sie bestellte oder angefertigte, ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht zurückgegeben werden. Andere, auf Ihre Kosten zurückgesendete, einwandfreie Ware wird unter Abzug einer Abwicklungs-und Wiedereinlagerungspauschale i.H.v. 10 % vom Kaufpreis dem Kundenkonto gutgeschrieben, Kulanzrücknahme immer nur nach Absprache und schriftlichem Einverständnis der A.Altmeyer GmbH.

 


7. Schlussbestimmungen

7.1. Rechtswahl

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Deutsches Recht findet uneingeschränkt Anwendung, auch bei

Lieferung an ausländische Abnehmer.

7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lebach.

 

Stand: 03.01.2018

A.Altmeyer GmbH, Eisenbahnstr. 16, 66822 Lebach